Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotogen.Photos
Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) gelten für alle Angebote, Verträge und Bestellungen von Fotogen.Photos. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn, gelten diese als akzeptiert und gelesen. Die AGB, die Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen können von Zeit zu Zeit Anpassungen erfahren. Fotogen.Photos bittet, diese Bestimmungen bei jedem Besuch der Webseite und bei jeder Buchung aufmerksam durchzulesen.
Der Betreiber dieses Internetauftritts ist Mischa Bättig, Rigistrasse 11, 6312 Steinhausen
Angebote & Buchungen
Sämtliche Angebote auf der Website www.fotogen.photos sind unverbindlich und behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Offerten werden in der Regel innert weniger Tage erstellt und haben, sofern nichts anderes erwähnt ist, eine verbindliche Gültigkeitsdauer von 10 Tagen. Eine definitive Auftragsvereinbarung kommt erst dann zustande, wenn beide Parteien schriftlich bestätigt haben und eine Anzahlung überwiesen wurde.
Die gebuchte Leistung beginnt ab der vom Bestätigungsemail vereinbarten Zeitpunkt/Ort. Kommt ein Kunde mehr als 15min zu spät, ohne eine telefonische oder schriftliche Mitteilung, gilt diese als Arbeitszeit. Zusatzleistungen werden dem Kunden verrechnet.
Bei Hochzeiten sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Kunden vor Ort vereinbart. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist
Honorare
Die Preise für die Angebote und Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken [CHF]. Fotogen.Photos ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. Eine Anzahlung von 25% für Shootings und 50% Hochzeitreportagen des Gesamtbetrages ist üblich. Der Restbetrag wird in Bar oder Vorüberweisung bis vor dem Shooting bezahlt. Bis zur vollständigen Bezahlung werden von Fotogen.Photos keine Leistungen vollzogen.
Hochzeit
Hochzeitsreportagen werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung abgeschlossen. Der Kunde stimmt der gebuchten Leistung mit einer Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages zu. Nach Durchführung des Auftrags erstellt Fotogen.Photos eine Abschlussrechnung (z.B. Mehrkosten wie zusätzliche Stunden, Drohnenaufnahmen, Allfällige Übernachtungen). Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt stets transparent und für den Kunden nachvollziehbar. Der Restbetrag (Abschlussrechnung) ist bis 1 Woche nach der Trauung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (USB-Stick, Fotoalbum, Box etc.) Eigentum des Fotografen.
Zusatzstunden, Verlängerungen
Für eine spontane Verlängerung der Präsenzzeit auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wird ein Honorar für die angefangene Zusatzstunde (Hochzeit: CHF 290.-) berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten
Mahnung
Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an (1. Mahnung: CHF 10.– | 2. Mahnung: CHF 20.–).
Rabatte, Gutschein & Sonderangebote
Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar. Gutscheine werden nicht ausbezahlt, übertragbar noch kumulier bar und werden nach Zahlungseingang als gültig registriert und versendet.
Reisekosten
Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: pro Kilometer CHF 1.-. Bei Anreise mit der Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
Annullation – Umbuchung
Umbuchungen und Annullationen durch den Kunden gebuchten Leistungen berechtigen Fotogen.Photos zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung je nach Kurzfristigkeit der Absage zwischen 20-100% des Gesamtbetrages. Eine schriftliche Zusage per Email oder Text Message gelten als Zusagen und es werden 10% für Umtriebs- oder Annullationskostenentschädigung verrechnet. Umbuchungen und Annullationen müssen schriftlich erfolgen.
Möchte der Kunde vorzeitig von dem Auftragsvertrag zurücktreten, gelten folgende Exit-Stufen:
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Bis 120 Tage vor dem Termin = 20% des Honorars
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Bis 90 Tage vor dem Termin = 25% des Honorars
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Bis 60 Tage vor dem Termin = 50% des Honorars
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Bis 30 Tage vor dem Termin = 70% des Honorars
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Bis 14 Tage vor dem Termin = 100% des Honorars
Annullation wegen Covid-19 – Umbuchung
Muss aufgrund einer behördlichen Anweisung (Veranstaltungsverbot, Ausgangssperre oder Quarantäne) abgesagt werden, spricht man von „höherer Gewalt“. In so einem Fall haftet der Kunde nicht für die Zahlung des vereinbarten Entgelts. Wird kein passender neuer Termin gefunden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und ist in der Regel nicht verpflichtet Stornierungskosten zu zahlen.
Ist die Durchführung der Hochzeitsfeier laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Hochzeitslocation grundsätzlich erlaubt, kann der Kunde es allerdings nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, Freunde und Verwandte einem Risiko auszusetzen, sieht die Situation schon wieder etwas anders aus. Sagt der Kunde die Hochzeit ab, muss er sich in diesem Fall wohl oder übel an die AGBs halten (Exitstufen).
Bildrechte und Nutzung
Der Kunde erhält nachdem abgeschlossenen Auftrag einen Downloadlink / ein USB-Stick (Box) mit allen Bildern in Vollauflösung (als JPG Format) und kann diese nicht-kommerzielle Nutzungsrecht der Bilder verfügen (für Private Zwecke wie z.B. Fotoalben, Facebook, Instagram, Bewerbungen, private Webseite usw.). Für eine kommerzielle Nutzung des Bildmateriales ist eine schriftliche und kostengebundene Zustimmung von Fotogen.Photos notwendig. Die Nutzungsrechte treten erst nach Bezahlung des Honorars an die Auftraggeber in Kraft. Aufnahmen auf öffentlichen Seiten im Internet oder Publikationen behält sich der Fotograf das Recht vor, als Urheber der Aufnahme genannt zu werden (www.fotogen.photos).
Fotogen.Photos behält sich das Recht vor, die Bilder kostenlos für Eigenwerbung Eigenwerbung des Fotografen (alle Medien wie z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) zu verwenden.
Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund auf keinen Fall wollen, dass die Bilder zu sehen sind, dann können wir dieses Ausnahmerecht gegen einen Aufpreis von 20% der jeweiligen Reportage gewähren.
Urheberrecht
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen fotografisch hergestellten Produkten zu. Die vom Fotografen hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch des Kunden. Bei der Nutzung der eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.
Der Kunde ist dafür verantwortlich im Voraus allenfalls Genehmigungen im Rahmen der fotografischen Arbeit (was fotografiert werden soll) wie z.B. der Location, Gegenstände/Produkte oder Personen für den vom ihm gebuchten Auftrag einzuholen oder diese darüber zu informieren. Werden vorgesehenen Verpflichtungen verletzt, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
Bei den Hochzeitsreportagen bekommt der Kunde von uns eine Überraschungsbox mit einem USB-Stick, auf dem sich alle bearbeiteten Fotos im JPEG-Format ohne Kopierschutz sowie ohne Wasserzeichen befinden. Wir geben dem Kunden die vollen Nutzungsrechte für den Privatgebrauch und die Bilder können vervielfältigt, gedruckt und verschenkt werden.
Leistungen und Termine
Liefertermine für Aufnahmen sind nur dann verbindlich, insofern ausdrücklich vom Fotografen bestätigt. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Aufnahmen beim Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.
Die Bildbearbeitung & Stil der Bilder unterliegt ausschliesslich des Knowhows vom Fotografen. Wir berücksichtigen Kundenwünsche und versuchen diese so gut wie möglich umzusetzen, natürlich ausschliesslich im Rahmen seiner Möglichkeit und Sicherheit des Models oder Brautpaares. Diese ist wiederum abhängig vor der Bereitschaft des Models und Brautpaar. Gesichtsausdrücke etc. unterliegen ausserhalb der Kontrolle des Fotografen.
Haftung/Aufbewahrung
Für die Verletzung von Pflichten, gesundheitlichen und materiellen Schäden, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Fotograf haftet nicht für Schäden oder Fehlfunktionen von fotografischem Equipment (wie Kamera, Beleuchtung, Speicherkarten usw.), Computer und Speichermedien. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung. Fotogen.Photos ist sehr darum bemüht Bilddaten möglichst lange aufzubewahren und zu sichern. In der Regel werden die Bilddaten 12 Monate archiviert. Fotogen.Photos ist jedoch nicht verpflichtet Bilder aufzubewahren und kann diese nach eigenem Ermessen archivieren und löschen. Der Kunde ist selbst darum bemüht, seine Daten zu archivieren und zu pflegen.
Höhere Gewalt
Ist es Fotogen.Photos aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie, anderen unvorhersehbaren Ereignissen und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, wird der Kunde schnellst möglichst informiert. Fotogen.Photos verzichtet auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten und kann nicht rechtlich belangt werden. Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin (Fotoaufträge) zu vereinbaren. Der Kunde verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Fotogen.Photos. Ein evtl. zuvor geleistete Anzahlung oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Kunden innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Fotogen.Photos bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt/arbeitet. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen) entstehen, wird nicht gehaftet.
Datenschutz
Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten verwenden wir nur, um Ihre Kontaktanfrage bestmöglich und personalisiert beantworten zu können. Der Fotograf verpflichtet sich die Daten vertraulich zu behandeln.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.